News | 21.06.2021

Mitgliederversammlung des Heimatvereins Werdorf am 01. Juli 2021

Der Verein für Heimatgeschichte 1980 Werdorf e.V. lädt seine Mitglieder zur nachgeholten Mitgliederversammlung am Donnerstag, 01.07.2021, herzlich ein. Die Versammlung beginnt um 19.00 Uhr in der TV Halle in Werdorf.

 

Der Verein für Heimatgeschichte 1980 Werdorf e.V. lädt seine Mitglieder zur nachgeholten Mitgliederversammlung am Donnerstag, 01.07.2021, herzlich ein. Die Versammlung beginnt um 19.00 Uhr in der TV Halle in Werdorf.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der weiteren Tagesordnung
4. Totenehrung
5. Satzungsänderung

Antrag auf Satzungsänderung:
§6 Absatz 1 (alt)
1. Der Vorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassierer
d) dem Schriftführer
e) dem Museumswart
f) einer jährlich von der Mitgliederversammlung festzulegenden Zahl von Beisitzern, jedoch höchstens 6.

§6 Absatz 1 (neu)
1. Der Vorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassierer
d) dem Schriftführer
e) dem Museumswart
f) einer vom Vorstand festzulegenden Zahl von Beisitzern.

§6 Absatz 9 (alt)
Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung alljährlich Rechnungen vor und lässt die Geschäftsführung durch zwei von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Geschäftsjahres zu wählenden Kassenprüfern nachprüfen. Die Wiederwahl beider Kassenprüfer gleichzeitig ist unzulässig.

§6 Absatz 9 (neu)
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren und für maximal zwei aufeinander folgende Amtszeiten, wobei die Wiederwahl beider Kassenprüfer gleichzeitig vermieden werden sollte.

Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand des Vereins angehören. Die Kassen und Bücher mit Belegen sind jährlich zu prüfen und ein Prüfungsbericht zu erstellen. Die Kassenprüfer sind zur umfassenden Prüfung aller Kassen und aller Unterlagen in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt.

6. Jahresbericht des Vorstandes und der Abteilungen für die GJ 19/20
7. Bericht des Kassierers für die GJ 19/20
8. Aussprache zu den Berichten
9. Prüfbericht der Kassenprüfer
10. Entlastung des Vorstandes
11. Wahl des Vorstandes/Teilwahlen
12. Wahl eines Kassenprüfers
13. Veranstaltungen 2021/2022
14. Anträge
15. Verschiedenes

Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens acht Tage vor dem 01.07. schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alexander Kleber, Breitenbacher Str. 10, 35614 Aßlar-Werdorf einzureichen.

Wir bitten Sie, sich vor der Mitgliederversammlung unter info@heimatverein-werdorf.de oder bei Elvira Abel telefonisch (06443-3418) anzumelden. Desweiteren muss eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden.

Der Vorstand